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1975' Jaguar XJ

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25,000zł
Veröffentlicht 3 Dezember 2023ID: XSAAif
Abgelaufen
11 Monate, 2 Wochen her

Information from the owner

Karosserie: Coupé
Alter: 48 Jahre
Hubraum: 5343 cc
Getriebe: Automatisch
Außenfarbe: Weiß

Verkäuferkommentare zu 1975' Jaguar XJ

 
Ich verkaufe eine exklusive Jaguar XJC Coupé-Karosserie, die als Grundlage für Ihr Renovierungs- oder Personalisierungsprojekt dienen kann.
Die Karosserie des Jaguar XJ12 Coupé ist ein Symbol für Design und Luxus. Dies ist eine großartige Gelegenheit für Enthusiasten, die dieses schöne Auto wieder zum Leben erwecken oder es für ihr einzigartiges Projekt nutzen möchten. Die Karosserie ist in einem guten Zustand, ohne größeren Rost oder größere Schäden.
* Diese Ankündigung ist keine Grundlage für die Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juli 2002 über besondere Bedingungen des Verbraucherverkaufs und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (polnisches Gesetzblatt Nr. 141, Pos. 1176, as.) geändert) und stellt kein Angebot im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes vom 23. April 1964, Bürgerliches Gesetzbuch (Gesetzblatt Nr. 16, Punkt 93, in der geänderten Fassung) dar. Der Preis des Fahrzeugs kann sich erheblich ändern und wird beim Kauf festgelegt. Die auf der Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie stellen weder ein Angebot im Sinne der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches noch eine Beschreibung der Ware oder eine Garantie im Sinne des Art. 4 des Gesetzes vom 27. Juli 2002 über besondere Bedingungen für Verbraucherverkäufe. Beim Verkauf des Fahrzeugs erfolgt eine individuelle Vereinbarung über die Eigenschaften und Spezifikationen des Fahrzeugs. Der Verkäufer haftet nicht für etwaige Fehler oder Veraltungen der Anzeige. Die Ankündigung stellt lediglich eine kommerzielle Information dar und stellt kein Angebot im Sinne des Art. 66, § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches
* Die Ankündigung hat informativen Charakter und stellt eine Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages dar (Artikel 71 des Bürgerlichen Gesetzbuches); Es handelt sich hierbei jedoch nicht um ein kommerzielles Angebot im Sinne des Art. 66 § 1 ZGB.

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