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1965' Ford Taunus

6,500zł
1965' Ford Taunus photo #1
1965' Ford Taunus photo #2
1965' Ford Taunus photo #3
1965' Ford Taunus photo #4
1965' Ford Taunus photo #5
1965' Ford Taunus photo #6
6 foto
Karosserie: Sedan
Alter: 59 Jahre
Kilometerstand: 200000 km
Hubraum: 1998 cc
Getriebe: Manuell
Außenfarbe: Rot

Der Insolvenzverwalter einer natürlichen Person, die kein Unternehmen betreibt, kündigt den Verkauf (im Rahmen eines Angebotswettbewerbs) des Besitzes eines FORD TAUNUS-Personenkraftwagens an – eines historischen Autos zur Renovierung
Weitere Informationen zum Verkaufsgegenstand (technischer Zustand, zusätzliche Fotos) und die Bestimmungen des Ausschreibungswettbewerbs werden auf Anfrage per E-Mail zur Verfügung gestellt: zuzannatatkowska@wp.pl
Eine Besichtigung ist nach telefonischer Terminvereinbarung möglich
Das Fahrzeug befindet sich in Oborniki Wielkopolskie
STARTPREIS:
Der Startpreis des Fahrzeugs beträgt 6.500 PLN (sagen wir: sechstausendfünfhundert Zloty). Verkäufe unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.
So reichen Sie Angebote ein:
Voraussetzung für die Teilnahme am Ausschreibungswettbewerb ist die Abgabe eines Angebots gemäß den nachfolgend aufgeführten Anforderungen.
1. Angebote können abgegeben werden über:
a) Senden eines schriftlichen Angebots per Einschreiben an die Adresse der Geschäftsstelle des Insolvenzverwalters: Restructuring Advisor adw. Zuzanna Tatkowska ul. Cieszkowskiego 9/1 85-052 Bydgoszcz (in diesem Fall sollte der Umschlag den Vermerk „WETTBEWERBSANGEBOT“ – Dodge „Ford Taunus“ enthalten), oder
b) Einreichen eines schriftlichen Angebots direkt an das Büro des Empfängers, Montag bis Freitag, von 09.00 bis 17.00 Uhr (in diesem Fall sollte das Angebot in einem geschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „WETTBEWERBSANGEBOT – Dodge „Ford Taunus“ gesteckt werden), oder
c) Senden eines Scans des schriftlichen Angebots per E-Mail an die E-Mail-Adresse: zuzannatatkowska@wp.pl (als Anhang zur Nachricht) – in diesem Fall sollte die Nachricht den Titel „WETTBEWERBSANGEBOT – Dodge „Ford“ tragen Taunus“.
2. Das Angebot sollte unter Androhung einer Ablehnung Folgendes enthalten:
a) Angaben zur Person, die das Angebot einreicht:
– Firma und Rechtsform des Bieters, im Falle einer natürlichen Person, die kein Gewerbe betreibt, Vor- und Nachname des Bieters;
– Sitz und eingetragene Anschrift des Bieters sowie im Falle einer natürlichen Person, die kein Gewerbe betreibt, Ort und Anschrift des Wohnsitzes des Bieters;
– KRS-Nummer oder NIP (falls nicht vorhanden, KRS-Nummer) und im Falle einer natürlichen Person, die kein Unternehmen betreibt, die PESEL-Nummer des Bieters;
– Telefonnummer und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme (sofern der Bieter darüber verfügt);
b) Bezeichnung des Angebotsgegenstandes (das Fahrzeug, für dessen Kauf das Angebot abgegeben wird);
c) der angebotene Kaufpreis des Fahrzeugs, der nicht niedriger als der Startpreis sein darf;
d) Erklärungen des Bieters, dass:
– die Bestimmungen des Wettbewerbs für Angebote zum Kauf des Fahrzeugs gelesen hat und die darin genannten Bedingungen vorbehaltlos akzeptiert;
– sich mit dem tatsächlichen und rechtlichen Zustand des Fahrzeugs sowie dessen Beschreibung und Schätzung vertraut gemacht hat und diesbezüglich keine Einwände erhebt;
– Wenn der Empfänger sein Angebot wählt, verpflichtet er sich, den Fahrzeugkaufvertrag abzuschließen und alle Gebühren, Kosten und Steuern im Zusammenhang mit der Eigentumsübertragung des Fahrzeugs und seiner Abholung zu übernehmen.
e) Datum und Unterschrift des Bieters bzw. Unterschriften vertretungsberechtigter Personen des Bieters, die keine natürliche Person sind.
3. Das Angebot muss außerdem Folgendes enthalten:
a) alle Genehmigungen und Zustimmungen zum Erwerb des Fahrzeugs, sofern diese aufgrund der Person oder Firma des Bieters gesetzlich erforderlich sind;
b) im Falle der Vertretung durch einen Bevollmächtigten – ein Dokument, das die Vollmacht erteilt, den Bieter im Ausschreibungswettbewerb zu vertreten.
4. Angebote sollten bis zum 11. März 2024 eingereicht werden, mit dem Vorbehalt, dass das Angebot bis zum angegebenen Datum im Büro des Empfängers oder an der E-Mail-Adresse des Empfängers eingegangen sein muss (das Datum des Eingangs, nicht das Datum der Absendung des Angebots). , ist entscheidend).
5. Angebote, die nach Ablauf der oben genannten Frist beim Treuhänder eingehen, auch wenn sie vor diesem Datum veröffentlicht (versandt) wurden, sowie Angebote, die mindestens eine der in Punkt genannten Formvoraussetzungen nicht erfüllen. 2 und 3 oben werden nicht berücksichtigt.
7. Erhält der Konkursverwalter innerhalb der gesetzten Frist mehr als ein den formellen Anforderungen entsprechendes Angebot, führt er eine Versteigerung (Auktion) durch.
WEITERE INFORMATIONEN:
1. Der Treuhänder behält sich das Recht vor, in jedem Stadium des Verfahrens und ohne Angabe von Gründen vom Verkauf zurückzutreten oder den Angebotswettbewerb, einschließlich der Auktion (Auktion), ohne Auswahl eines der Angebote zu beenden.
2. Verkäufe im Rahmen eines Insolvenzverfahrens haben die Wirkung von Vollstreckungsverkäufen. Die Bestimmungen zu Verkäufen im Vollstreckungsverfahren sind in Art. 864 ff. Zivilprozessordnung. Ansprüche aus der Gewährleistung stehen dem Käufer nicht zu (Ausschluss der Gewährleistung bei der Veräußerung von Eigentumsrechten an beweglichen Sachen).
3. Diese Ankündigung stellt lediglich eine kommerzielle Information dar und stellt kein Angebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar.

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  • 16 März 2024
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