Wann sich ein "H"-Kennzeichen für Oldtimer lohnt und wann nicht

3 Jahre, 1 Monat her - 1 Februar 2021, AutoBild
Wann sich ein "H"-Kennzeichen für Oldtimer lohnt und wann nicht
Wer einen 30-jährigen Oldtimer im Originalzustand besitzt, der kann ihn mit einem ganzjährigen oder saisonalen H-Kennzeichen anmelden. Das kostet es, das ist zu beachten: alle Infos zum H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge!

Halter eines weitgehend originalen Oldtimers können ihren Klassiker als automobiles Kulturgut mit H-Kennzeichen zulassen. Das spart vor allem laufende Kosten bei der Steuer: Es müssen pro Jahr nur pauschal 191,73 Euro Kfz-Steuer bezahlt werden, unabhängig von Hubraum und Verbrauch. Das H-Kennzeichen wurde 1997 als Kennzeichen für historische Fahrzeuge eingeführt, die vor frühestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und in einem guten, originalen oder zeitgenössisch restaurierten Zustand sind.

Das Kennzeichen sieht aus wie ein normales EU-Nummernschild, endet aber mit dem Buchstaben "H" (für historisch). Ein so gekennzeichntes Auto gilt als rollendes Kulturgut. Wer dieses Kennzeichen möchte, muss ein Gutachten vorlegen: Es belegt, dass das Auto nicht verbastelt wurde und dass der Wagen weitestgehend original oder zeitgenössisch getunt ist.
Was wird fürs H-Kennzeichen begutachtet?

Das H-Gutachten ist eine Hürde, die nicht jeder Oldie nehmen kann. Verbrauchte Altwagen, die mit Glück über die Altersgrenze gerutscht sind, gehören nicht dazu. Damit ist auch schon das Ammenmärchen widerlegt, dass sich ein H-Kennzeichen-Oldtimer als günstiger Alltagswagen bewegen lässt. Grundsätzlich gilt: Der Zustand des Autos muss gut sein, und die Hauptbauteile müssen im Originalzustand oder zumindest zeitgenössisch ersetzt worden sein. Erstellen kann so ein Gutachten seit 2007 jeder geschulte Prüfingenieur der großen Prüforganisationen TÜV, DEKRA, GTÜ und weitere. Die Begutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung sowie eine Beurteilung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und die Originalität seiner Hauptbaugruppen. Dazu gehören:

  • Aufbau/Karosserie
  • Rahmen/Fahrwerk
  • Motor/Antrieb
  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Räder/Reifen
  • elektrische Anlage
  • der Fahrzeuginnenraum

Welche Begriffe sind unklar beim H-Gutachten?

Experten bemängeln, dass in der "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO" aus dem Jahr 2011 zur Beurteilung wiederholt Begriffe wie "Originalausführung" auftauchen, die der Text jedoch nicht erläu­tert. Denn: Originalausführung meint eigentlich ein Bauteil in seiner ersten, ur­sprünglichen Form. Das schließt, genau genommen, Nachbauten aus, auch originalgetreue. Noch dazu, weil diese an einigen Stel­len der Richtlinie ausdrücklich erwähnt werden. Je nach Gutdünken des Prüfers kann also das Gutachten negativ ausfallen, wenn beispielsweise der Motor zwar ein historisch korrekter, aber nicht der ursprünglich verbaute ist. Missverständlich ist auch der Passus, der den Umgang mit Abgasanla­gen beschreibt: Waren bislang originalgetreue Nachbauten aus Edelstahl zulässig, fehlt in der neuen Richtlinie das Wort "auch". Liest man genau, dürfte es keine H-Zulassung ge­ben, wenn nun ein simpler Er­satz-Auspufftopf aus Stahlblech montiert wurde. Das war sicher nicht gewollt. Daher gilt: Die Nachrüstung von Abgasreinigungssystemen ist aus Umweltschutzgründen generell möglich, allerdings muss deren Zulässigkeit nachgewiesen werden. Dann spricht nichts gegen einen Nachrüst-Kat!
Darf man Klassiker tunen, welche Abweichungen sind erlaubt?
Wurde das Tuning vor mindestens 30 Jahren durchgeführt und spiegelt es den damaligen Tuningstil wider, dann kann das Fahrzeug durchaus als "automobiles Kulturgut" gelten – auch wenn es sich nicht im Originalzustand befindet. Somit sind getunte Fahrzeuge ein Sonderfall. Als zeitgenössisches Tuning erlaubt sind:

  • Änderungen am Fahrzeug, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls dem Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können und damit zeitgenössisch sind
  • technische Änderungen, die innerhalb der Fahrzeugbaureihe bereits für zulässig/möglich erklärt wurden
  • nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden
  • Das bedeutet: Auch heute noch lässt sich ein Auto mit klassischen Teilen tunen!

Wie weise ich nach, dass Änderungen zeitgenössisch sind?
Glücklich ist, wer Unterlagen aufbewahrt hat, beispielsweise Originalprospekte, die besondere Felgen zeigen. Auch Betriebsanleitungen, damalige Herstellerfreigaben oder historische Gutachten eignen sich für den Nachweis der Originalität. Bei der Frage der erlaubten Felgengröße ist die Kopie eines alten Kfz-Scheins hilfreich, auf dem sie vermerkt sind. Wer so etwas nicht zur Hand hat, kann in Archiven stöbern: Auch Presseveröffentlichungen wie z. B. Fahrberichte, in denen das jeweilige Detail erwähnt wird oder abgebildet ist, können als Beweismittel dienen. Der Fahrzeugbrief (heute: Zulassungsbescheinigung Teil II) eines anderen Fahrzeugs desselben Typs kann auch helfen, den Prüfer von der Zulässigkeit der Änderungen zu überzeugen.
Was kostet das Erteilen eines H-Kennzeichens?
Das Erteilen eines H-Kennzeichens kostet rund 200 Euro. Bezahlt werden müssen:

  • das Gutachten, etwa 100 Euro (variiert je nach Fahrzeugart)
  • die Hauptuntersuchung, etwa 90 Euro
  • die Zulassung, etwa 30 Euro, ggf. plus Kosten für ein Wunschkennzeichen (ca. 15 Euro)

Außerdem muss das Fahrzeug versichert werden, einige Versicherungen bieten für Oldies spezielle Tarife an.
Für wen lohnt sich kein H-Kennzeichen?

Aus steuerlichen Gründen verzichen viele Oldtimerbesitzer auf das prestigeträchtige H-Kennzeichen. Der Grund: Falls die im Jahr fällige Kfz-Steuer unter 191 Euro liegt, lohnt sich die H-Zulassung nicht. Für Benziner-Kleinwagen bis 800 ccm Hubraum, beispielsweise die BMW Isetta, ist eine normale Zulassung günstiger. Das ändert sich auch mit der neuen Änderung des H-Saisonkennzeichens nicht, denn auch anteilig gerechnet bleiben Hubraum-Zwerge mit regulären Saisonkennzeichen günstiger. Für die Halter aller Autos bis 1,3 Liter Hubraum, die bisher mit einer Siebenmonats-Zulassung als Saisonkennzeichen fuhren, dürfte sich der Umstieg aufs H-Saisonkennzeichen lohnen. Dann würde der anteilige Steuer-Betrag unter 191 Euro fallen. Bei Dieseln lohnt sich ein H-Kennzeichen wegen der höheren Kfz-Steuer meistens, denn auch bei kleinen Motoren liegt sie meist über 191 Euro. So würde für einen Renault 11 Diesel mit 1,6 Liter Hubraum ohne Abgasreinigung jährlich schon 437 Euro Steuern anfallen. Da rentiert sich das H! Allerdings ist die Anzahl dieselgetriebener Oldtimer in Deutschland recht gering. Alte Diesel werden in der Regel als Gebrauchtwagen zugrunde geritten und überleben kaum die schwierige Zeit zwischen dem 20. und 30. Jahr seit Erstzulassung.

H-Kennzeichen auch saisonal zuteilbar
Das H-Kennzeichen lässt sich auch unterjährig beantragen und zuteilen. Damit muss für Oldtimer nicht mehr die pauschale Kfz-Steuer in Höhe von 191,73 pro Jahr bezahlt werden. Stattdessen ist eine Zulassung für zwei bis elf Monate möglich. Die Kfz-Steuer wird dann anteilig berechnet. Wer seinen Klassiker beispielsweise für sechs Monate von April bis September anmeldet, zahlt künftig nur noch 95 Euro Steuer pro Jahr! Mit der Änderung können Besitzer historischer Autos mit dem Anmelden und dem Erteilen eines Kfz-Kennzeichens Geld sparen, wenn sie ihren Oldie nur für die Sommermonate anmelden. Zumindest dann, wenn sie für ihr Fahrzeug mit einem regulären Kennzeichen mehr als 191 Euro Kfz-Steuer pro Jahr bezahlen. Fällt die Steuer geringer aus, ist ein übliches Saisonkennzeichen immer noch günstiger als ein H-Saisonkennzeichen.
Wie viele Zeichen darf ein saisonales H-Kennzeichen haben?
Das saisonale H-Kennzeichen trägt am Ende sowohl das "H" als auch dahin­ter die beiden Zahlen, die den Saisonzeit­raum eingrenzen. Dürfen beim einzeiligen H-Kennzeichen ohne Saisonbezug vor dem H maximal sieben Buchstaben und Ziffern stehen (z. B. FD-AL 123H oder NWM-A 212H), sind beim saisonalen H-Kennzeichen maximal nur sechs Zeichen vor dem H erlaubt. Damit können Halter aus Orten mit drei Buchstaben (ECK, NWM, STA), deren jetziges Kennzeichen etwa zwei Unterscheidungsbuchstaben und zwei Zahlen trägt, die neue Verordnung nicht nutzen. Sie müssten auf ein Kennzeichen mit sechs Zeichen umrüsten.
Wem nützt ein Saisonkennzeichen?
Ein Saisonkennzeichen ist sinnvoll für alle, die nicht das ganze Jahr mit dem Auto fahren wollen, sondern beispielsweise nur im Sommer. Gerade Oldtimer sind im Winter wegen Frost und Streusalz ja besser in der Garage aufgehoben. Möglich ist ein Zulassungszeitraum von zwei bis elf Monaten, die Kfz-Steuer wird anteilig berechnet. Von wann bis wann das Kennzeichen gültig ist (z. B. "04/10", also vom 1. April bis 31. Oktober), steht am rechten Rand des Kennzeichens. Nur in diesem Zeitraum ist das Fahrzeug zugelassen.
Wie viele Fahrzeuge tragen H-, 07- und Saisonkennzeichen?
Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) waren in Deutschland zum Stichtag 1. Januar 2020 insgesamt 526.002 Pkw mit einem Historienkennzeichen zugelassen – das ist ein Plus von 10,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Rund 60.000 rote 07er-Nummern sollen vergeben sein. Weil Experten davon ausgehen, dass die Nummer im Schnitt für drei Fahrzeuge benutzt wird, dürften in Deutschland etwa 180.000 Fahrzeuge gelegentlich mit roter 07er-Nummer fahren. Mit Saisonkennzeichen waren laut KBA 2.488.165 Millionen Fahrzeuge unterwegs.
Ist das rote 07er-Kennzeichen eine Alternative zum H?

Kommt drauf an. Das 1994 eingeführte rote Oldtimer-Kennzeichen, also die 07er-Nummer, ermöglicht die wechselnde Verwendung an mehreren, mindestens 30 Jahre alten Fahrzeugen einer Fahrzeugart (Motorrad oder andere Kfz). Die Fahrzeuge müssen seit 2006 die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie für ein H-Kennzeichen (guter, originalgetreuer Zustand). Im Unterschied zum H-Kennzeichen ist keine regelmäßige HU nötig, aber die Nutzung des Fahrzeugs ist stark eingeschränkt.

Nutzung des 07er-Kennzeichens: Derart eingestufte Fahrzeuge gelten als nicht generell zugelassen. Sie dürfen nur bewegt werden zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, für Probe- und Überführungsfahrten oder Fahrten zur Werkstatt. Mehr ist nicht drin. Bei Missbrauch kann die rote 07er-Nummer entzogen werden. Also: Wer mehrere Fahrzeuge besitzt, die er aber jeweils nur zwei Mal im Jahr zu einer Klassik-Rallye oder einer Oldtimer-Schau fahren möchte, ist mit einem roten Oldtimer-Kennzeichen gut bedient. Wer mit dem historischen Fahrzeug einfach so eine Ausfahrt machen will, kann es nicht mit der 07er-Nummer tun. Die Kfz-Steuer für das rote Oldtimer-Kennzeichen beträgt wie beim H-Kennzeichen pauschal 191 Euro pro Jahr (46 Euro für Motorräder).
Dürfen historische Fahrzeuge in Umweltzonen fahren?
Ja, dürfen sie! Laut Paragraf 2 Nr. 22 ist es historischen Fahrzeugen erlaubt, sich auch ohne Umweltplakette innerhalb von Umweltzonen zu bewegen.

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