Sorgen die Fahrverbote für Streit zwischen alteingesessenen und neuen Oldtimer-Besitzern? Wie "Spiegel Online" berichtet, hat ein hochrangiges Mitglied des renommierten Allgemeinen Schnauferl-Clubs (ASC) ein Aussetzen des privilegierenden H-Kennzeichens für die kommenden zehn Oldtimer-Jahrgänge gefordert. Betagte Gebrauchtwagen der Baujahre 1990 bis 1999 sollten demnach nicht freie Fahrt in Umweltzonen erhalten, während deutlich jüngere Dieselautos unter Fahrverboten leiden müssten, schrieb Rudolf Körper, Präsident der ASC-Landesgruppe Württemberg-Hohenzollern, in einem Gastbeitrag in der "Motor Klassik". Er fürchte einen "Volkszorn" gegen Oldtimer-Fahrer. Es bestehe die Sorge, dass sich der Gesetzgeber kritisch mit den Vorteilen des H-Kennzeichens auseinandersetzen könnte.
Hintergrund: Mit Golf III, Opel Astra und Ford Escort ist ab 2020 mit einer "Youngtimer-Schwemme" bei den H-Klassikern zu rechnen. Diese oft günstigen Gebrauchten könnten als "Hintertürchen" missbraucht werden, um sorglos in die Großstädte einzufahren, fürchtet Körper. Sozusagen als Freifahrtschein für Oldtimer-Laien, die lediglich Fahrverbote umgehen wollen. "Es kommt nicht gut, wenn der H-Kennzeichen-Diesel oder der kräftige V8 seine Abgase ungereinigt in die Luft bläst neben einem Euro-4- oder Euro-5-Diesel, der alsbald draußen bleiben muss", schreibt der ASC-Landesgruppenchef. (Hier lesen Sie, welche Autos in diesem Jahr 30 Jahre alt und damit zum Oldtimer werden.)
Uwe Brodbeck, Präsident des ASC-Gesamtvereins, stellte jedoch auf der Website des Clubs klar, dass der Allgemeine Schnauferl-Club Deutschland e.V. diese "persönliche Aussage" als "Denkanstoß" einschätze und nicht teile. Der ASC begrüße jeden Fahrer eines Youngtimers und freue sich "über die Mitgliedschaft in unserem Club". Der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Bundestag, Carsten Müller (CDU), wies die Forderung des ASC laut "Spiegel Online" zurück. Ein Moratorium beim H-Kennzeichen nur für bestimmte Baujahre sei gesetzlich nicht umsetzbar. Das historische Kennzeichen kann beantragt werden, wenn sich die Erstzulassung des Autos zum 30. Mal jährt. Es dient zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts. Dabei muss der Wagen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden.
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