Der Mercedes SLC 5.0 ist die begehrteste Version dieses legendären Coupés und wurde in 2.769 Exemplaren produziert. Im September 1977 brachte Mercedes-Benz den 450 SLC 5.0 mit 240 PS auf den Markt, ausgestattet mit einem Frontsplitter und einem Heckspoiler auf dem Kofferraumdeckel. Motorhaube, Kofferraumdeckel und Stoßfängerverstärkungen bestehen aus Aluminium. Es ist ein Auto mit einer reichen Rallye-Geschichte. Der SLC 5.0 (und später der SLC 500) war das Auto, das von Mercedes-Benz Werksteams bei Langstreckenrallyes eingesetzt wurde und die Gesamttitel sowohl in Südamerika als auch in Afrika gewann. Der 450 SLC 5.0 war das erste Auto mit V8-Motor und das erste Auto mit Automatik, das die Qualifikationsrunde der Rallye-Weltmeisterschaft gewann. Das von Legends präsentierte Auto wurde in unserem Unternehmen einer umfassenden Auffrischung unterzogen. Die Karosserie wurde gereinigt, anschließend wurde ein neuer Lack gemäß den Werksvorgaben aufgetragen. Auch die Lederpolsterung und die Holzelemente wurden erneuert. Das Auto wurde einem umfassenden Motor- und Getriebeservice unterzogen. Die Aufhängungselemente wurden ausgetauscht und pulverbeschichtet. Schöne Farbkonfiguration erregt Aufmerksamkeit. Dieses Exemplar wird selbst den größten Markenpuristen mit einem Stern auf der Motorhaube zufriedenstellen. Komplette Erneuerung der Polster und Holzelemente. Das Auto ist in der Originalfarbe passend zur Fahrgestellnummer lackiert. Das Auto ist als Denkmal eingetragen (gelbe Kennzeichen). Das Auto wird mit einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und einer Marge verkauft. Duda Legends Department – AutosJakub Dehnel; E-Mail: [email protected] Cars S.A. – Autorisierter Mercedes-Benzul Showroom und Service. Gottlieb Daimlera 21, 62-001 GolęczewoDAS VORGESTELLTE FAHRZEUG KANN AUF VERSCHIEDENEN WERBEPORTALEN ANGEZEIGT WERDEN UND DIE EINZIGE BESTÄTIGUNG DES KAUFS DES AUTOS IST DIE UNTERZEICHNUNG EINES VERTRAGS IN UNSEREM SHOWROOM. Bei dieser Mitteilung handelt es sich ausschließlich um eine kommerzielle Information und stellt kein Angebot im Sinne des Art. 66, § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Verkäufer haftet nicht für etwaige Fehler oder Veraltungen der Anzeige.