Darf man Oldies im Gelände quälen?

5 Jahre, 10 Monate her - 10 Juni 2018, AutoBild
Darf man Oldies im Gelände quälen?
Historische Fahrzeuge, auch wenn sie mal fürs Grobe gebaut wurden, haben ihren Ruhestand verdient – oder dürfen sie ins Gelände? Dazu zwei Meinungen!

"Offroad-Autos gehören in de Matsch!"

Einem alten Geländewagen liebevoll über den Lack streicheln und ihn bei schönem Wetter gelegentlich zur Eisdiele aus­führen? Idiotisch, wenn Sie mich fragen. Die Dinger gehören in den Matsch. Dafür sind sie konstruiert, und auf der Straße hält der Spaß sich mit den rustikalen Arbeitstieren meistens sowieso in Grenzen. Wer sich für historische Offroadtechnik begeistert, überlässt museale Verhätschelung anderen. Am 4x4­-Stammtisch geht's nicht um Schönheitswettbewerbe und Carnaubawachs, sondern um Zuglast, Wattiefe und Böschungswinkel. Freilaufnaben, Untersetzungsgetriebe und Differenzialsperren: All das muss man in Funktion erleben. Dass es dabei auch mal knirscht, gehört dazu.Jedem Offroad-Liebhaber wird klar sein, dass das Ausloten von Grenzen in historischen Modellen mit Bedacht erfolgen sollte. Wie weit man gehen kann und möchte, ist eine Frage der persönlichen Entscheidung. Insider wissen am besten, was sie sich und ihrem Auto zumuten können oder wie lang sie bei Defekten später schrauben wollen. Für mich ist klar: Wo feste Straßen enden, geht der Spaß erst richtig los. Das kann ganz bequem und legal im Offroad­-Park sein. Oldtimerfahrer sind dort oft unterwegs und willkommen. Und nach Gleichgesinnten, die einen notfalls auch mit einem modernen Geländewagen aus dem Dreck ziehen, müssen sie dort auch nicht lang suchen.

"Bisweilen muss die historische Substanz geschützt werden!"

Es ist schon ein paar Jahre her. Meine Kolleginnen und ich hatten einen italienischen Jeep-­Sammler einen ganzen Tag lang mit Fotoapparat und Fragen traktiert, was ihm offenbar so gut gefiel, dass er uns einlud: "Meine Freunde und ich fahren heute Nacht mit den Autos ein Flussbett hoch. Vorher grillen wir erst mal. Wollt ihr mitkommen?" Schade, dass das Gegrillte so lecker und wir am Ende zu müde waren. Ich wäre gerne mitgefahren. Der Fluss wäre echt gewesen und die Autos alt. Alt, aber nicht historisch schützenswert, weil hundertmal umgebaut oder renoviert. Und selten schon gar nicht. Unter diesen Umständen also ein klares: Ja bitte! Doch ich bin Verfechter der Charta von Turin. Die postuliert zwar eine aktive Nutzung historischer Fahrzeuge. Wer sie pflegt, konserviert oder restauriert, muss aber "immer das originale Erscheinungsbild und die historischen Grundlagen des jeweiligen Fahrzeugs verstehen und berücksichtigen", und seine Entscheidungen müssen "auf dem Respekt vor dem im Einzelnen überlieferten Bestand" gründen. So kann es etwa sein, dass ein Geländewagen aufgrund seiner historisch wertvollen Substanz besonders geschützt werden muss. Dann scheiden Schlammpackungen aus, weil die Gefahr einer Beschädigung zu groß wäre. Dann gilt: Nein danke! Wer damit nicht leben will, kann ein komplett renoviertes Auto kaufen – und Flussbetten rauf­- und runterfahren, so oft er will. 

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